Hinweisgebersystem

Meldung von Verstößen gegen EU-Recht.
Wir übernehmen Verantwortung.

Sie befinden sich auf unserem Hinweisgebersystem, durch welches wir Ihnen die Möglichkeit geben, mögliche Verstöße bei uns im Unternehmen gegen das EU-Recht abzugeben.

Grundsätzlich können Sie uns hier jeglichen Verdacht eines Verstoßes melden. Auf Grund der Komplexität der Gesetzeslage und der Tatsache, dass primär nur al jene Personen unter das sogenannte HinweisgeberInnenschutzgesetz-HSchG fallen, welche eine berufliche Verbindung zu uns haben, dürfen wir Sie bitten vorab nachfolgende Informationen durchzulesen, andernfalls können Sie direkt mit der Eingabe Ihrer Meldung beginnen.

Wie können Sie unser internes Hinweisgebersystem benutzen?

Wir haben eine sichere Online-Formularanwendung eingerichtet, über die Hinweise entweder personenbezogen (unter Anführung von Name und Kontaktdaten) oder anonym erstattet werden können. Auch das Übermitteln von Dateianhängen ist möglich. In der Formularanwendung müssen Sie verpflichtend anführen, auf welche Institution sich Ihr Hinweis bezieht. 

Bitte führen Sie hier den exakten Wortlaut unserer Institution

a.ö. Krankenhaus St. Vinzenz Betriebs GmbH

an.

Ob Sie einen Hinweis personenbezogen oder anonym erstatten wollen, entscheiden Sie selbst. Abhängig von Ihrer Auswahl sieht unsere Online-Formularanwendung ein entsprechendes Verfahren vor.

16-stelliger Zahlencode

In jedem Fall (d.h. unabhängig davon, ob Sie den Hinweis personenbezogen oder anonym einbringen), erhalten Sie nach Erstattung Ihres Hinweises automatisch und einmalig einen nach dem Zufallsprinzip generierten 16-stelligen Zahlencode. Damit können Sie sich im Hinweisgebersystem einloggen und den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises prüfen.

Darüber hinaus können Sie nach dem Einloggen mit uns per Chat kommunizieren, etwa, wenn Sie Angaben präzisieren oder berichtigen wollen.

Wenn Sie den Hinweis anonym einbringen, bleibt selbstverständlich auch Ihr Login und Ihre Kommunikation per Chat zu jedem Zeitpunkt anonym.

Wir empfehlen, den 16-stelligen Zahlencode schriftlich zu notieren, abzufotografieren oder mittels „copy/paste" Funktion digital zu speichern. Beachten Sie, dass der 16-stellige Zahlencode im Fall des Verlustes aus Sicherheitsgründen nicht mehr wiederhergestellt werden kann und ein (weiterer) Login damit nicht mehr möglich ist. Wenn Sie einen Hinweis anonym einbringen und Ihr 16-stelliger Zahlencode verloren geht, wird daher keine Kommunikation mehr mit uns möglich sein.

Beachten Sie weiters, dass der 16-stellige Zahlencode keinen unbefugten Personen gegenüber offen gelegt wird. Für eine missbräuchliche Verwendung sowie die gewollte oder ungewollte Offenlegung des 16-stelligen Zahlencodes gegenüber Dritten, wird von uns und seitens des Betreibers des Hinweisgebersystems jedwede Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.

Geben Sie hier Ihre Meldung von Verstößen gegen EU-Recht ein.

Rechtliche Hintergründe zu Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht finden Sie hier.