Aufgabengebiet
- Mitarbeit an fachbezogener Patient*innenbetreuung unter Einhaltung der Ausbildungsvorschriften sowie aller geltenden Normen
- Mitarbeit an der Abteilungsorganisation
- Mitarbeit an administrativen Vorgängen Mitarbeit an Information und Koordination extramuraler Einrichtungen und niedergelassener Ärzt*innen
- Mitarbeit an Fortbildungen für Sekundarärzt*innen
- Aktives Mitgestalten zur Erreichung des Ausbildungszieles
- Umsetzung der Rahmenleitlinie Medizin und Pflege
- Beachtung der Dokumentationspflicht
- Einhaltung der Hygienerichtlinien
- Mitarbeit in Spezialambulanzen
- Regelmäßige Gesprächsführungen
o mit Vorständin oder Vorstand und Kolleginnen bzw. Kollegen
o Teambesprechungen
o ausführliche Aufklärungsgespräche mit PatientInnen und Angehörigen
o Dienstübergabe
o Visiten - Teilnahme bzw. Mitarbeit an Fortbildungen, Arbeitskreisen, Projekten etc.
Wir erwarten
- Abgeschlossene Ausbildung als Allgemeinmediziner*in
- Einsatz und Freude an der Medizin
- Teamgeist und Empathie im Umgang mit Menschen
- Bereitschaft immer Neues zu lernen und in die Praxis umzusetzen
- EDV-Kenntnisse
- Wirtschaftliches Denken und Kostenbewusstsein
- Ethischer Grundkonsens mit den Werten eines christlich orientierten Krankenhauses
Wir bieten
- ein interessantes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- ein hohes Maß an Selbstständigkeit
- Betriebskindergarten, Krippe und Hort
- Mitarbeiter*innenverpflegung
- Gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
- Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsplatzes
- Betriebliche Gesundheitsförderung & betriebliche Pensionsvorsorge
- Soziale Vergünstigungen
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Unterstützung bei externen AngebotenFeste und Veranstaltungen
- Bei Bedarf Garconniere bzw. Dienstwohnung in unmittelbarer Nähe
- Sicherer Arbeitsplatz und langfristige Berufsperspektive
- kooperative, abwechslungsreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im motivierten Team
Das Gehalt richtet sich nach der Betriebsvereinbarung der Ärzt*innen des Krankenhauses St. Vinzenz Zams. Der Mindestgehalt kann sich auf Basis der geltenden Betriebsvereinbarungen, besonders durch die Anrechnung von Vordienstzeiten wesentlich erhöhen.