Aufgabengebiet
- Konservative und operative Tätigkeit bei einem breiten Spektrum an ambulanten und stationären Patient*innen
- Selbständige fachärztliche Tätigkeit im Bereich Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Mitwirkung an einer qualitativ hochwertigen und patient*innenorientierten medizinischen Versorgung
- Aktive Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams
- Vorhandene operative Erfahrung und Bereitschaft zur Weiterentwicklung
Wir erwarten
- Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
- Anerkennung als Fachärzt*in für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Fachliche Kompetenz und idealerweise operative Erfahrung
- Hohes Verantwortungsbewusstsein sowie selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
- Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Hohe soziale Kompetenz und Empathie im Umgang mit Patient*innen, Angehörigen und Kolleg*innen
- Interesse an fachlicher Weiterentwicklung und an der aktiven Mitgestaltung der Abteilung
- Identifikation mit den Werten eines christlich orientierten Krankenhauses
Wir bieten
- Ein interessantes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet mit einem breiten medizinischen Spektrum
- Die Möglichkeit, Ihre fachlichen und operativen Kompetenzen einzubringen und weiterzuentwickeln
- Eine kooperative, abwechslungsreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit in einem engagierten Team
- Gute interdisziplinäre Zusammenarbeit und kurze Entscheidungswege
- Unterstützung bei Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie bei externen Fortbildungsangeboten
- Betriebskindergarten und Krippe
- Mitarbeiter*innenverpflegung
- Gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
- Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsplatzes
- Betriebliche Gesundheitsförderung & betriebliche Pensionsvorsorge
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Unterstützung bei externen Angeboten
- Bei Bedarf Garconniere bzw. Dienstwohnung in unmittelbarer Nähe
- Kooperative, abwechslungsreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im motivierten Team
Das Gehalt richtet sich nach der Betriebsvereinbarung der Ärzte des Krankenhauses St. Vinzenz Zams. Der Mindestgehalt kann sich auf Basis der geltenden Betriebsvereinbarungen, besonders durch die Anrechnung von Vordienstzeiten wesentlich erhöhen.