Aufgabengebiet
- Konservative und operative Tätigkeit bei einem breiten Spektrum an ambulanten und stationären Patient*innen
- Selbständige fachärztliche Tätigkeit im Bereich Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Mitwirkung an einer qualitativ hochwertigen und patient*innenorientierten medizinischen Versorgung
- Aktive Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams
- Vorhandene operative Erfahrung und Bereitschaft zur Weiterentwicklung
Wir erwarten
- Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
- Anerkennung als Fachärzt*in für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Fachliche Kompetenz und idealerweise operative Erfahrung
- Hohes Verantwortungsbewusstsein sowie selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
- Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Hohe soziale Kompetenz und Empathie im Umgang mit Patient*innen, Angehörigen und Kolleg*innen
- Interesse an fachlicher Weiterentwicklung und an der aktiven Mitgestaltung der Abteilung
- Identifikation mit den Werten eines christlich orientierten Krankenhauses
Wir bieten
- Ein interessantes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet mit einem breiten medizinischen Spektrum
- Die Möglichkeit, Ihre fachlichen und operativen Kompetenzen einzubringen und
weiterzuentwickeln - Eine kooperative, abwechslungsreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit in einem
engagierten Team - Gute interdisziplinäre Zusammenarbeit und kurze Entscheidungswege
- Zahlreiche Vergünstigungen
- Betriebskindergarten und Krippe
- Bei Bedarf Garconniere bzw. Dienstwohnung in unmittelbarer Nähe
- Individuelle Gestaltung der Arbeitszeit und Work-Life-Balance
- Mitarbeiter*innenverpflegung (all you can eat)
- Interne Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie organisatorische und finanzielle Unterstützung bei externen Angeboten
- Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsplatzes
- Welcome-Tage und strukturiertes Onboarding
- Gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
- Sicherer Arbeitsplatz und langfristige Berufsperspektive
- Betriebliche Gesundheitsförderung & betriebliche Pensionsvorsorge
- Arbeitspsycholog*innen
- 6. Urlaubswoche für alle ab dem 42. Lebensjahr
Das Gehalt richtet sich nach der Betriebsvereinbarung der Ärzt*innen des Krankenhauses St. Vinzenz Zams. Der Mindestgehalt kann sich auf Basis der geltenden Betriebsvereinbarungen, besonders durch die Anrechnung von Vordienstzeiten wesentlich erhöhen.